Kampfrichter
"... Ohne Kampfrichter kein Wettkampf..."
Jeder startende Verein muss bei der Teilnahme an Wettkämpfen bei den eigene Kampfrichter stellen, um die Durchführung von Wettkampfveranstaltungen überhaupt erst zu ermöglichen. Die Zeiten, in denen der Veranstalter das komplette Kampfgericht stellte, sind nahezu vorbei (eine rühmliche Ausnahme ist der jährlich durch uns ausgerichtete Schwaben Cup).
Interessenten können sich über den SVW zum Kampfrichter fortbilden lassen und sind dadurch immer live und hautnah am Geschehen dabei. In der Einstiegsstufe werden dabei die Tätigkeiten eines Wenderichters, Zeitnehmers, Zielrichters oder Schwimmrichters vermittelt. Was kann es also besseres geben, seine Kinder - bei aller notwendigen Objektvität - unmittelbar live bei ihrem Sport zu erleben...?!


Die Fortbildung zum Kampfrichter erfolgt mehrmals im Jahr durch den Schwimmverband in einem theoretischen Teil mit Prüfung und mehreren praktischen Einsätzen beim Wettkampf. Interessierte können sich gerne jederzeit bei Anita Haidle (Vorstand) melden.

Warum sind Kampfrichter für den Wettkampfsport so wichtig?
Da die Zahl der aktiven Kampfrichter in den letzten Jahren in fast allen Vereinen zurückgegangen ist, ist der Verband dazu übergegangen, dass der meldende Verein eine Strafzahlung an den Ausrichter / Verband zwischen € 50,00 und € 75,00 je fehlendem Kampfrichter und Abschnitt leisten muss. So kommen leicht für ein Einaldungsschwimmen oder eine Meisterschaften zusätzliche Kosten in Höhe von ein paar hundert Euro zusammen, wenn man keine Kampfrichter stellt, die man sich leicht sparen kann (und wir uns in der Vergangenheit auch noch sparen konnten). Hinzu kommt die Möglichkeit des Ausschlusses vom Wettkampfsport durch den Verband, wenn ein Verein gar keine Kampfrichter mehr stellt.